Risiken und Chancen der digitalen Überwachung
Die digitale Überwachung durch Staaten führt zu einigen Risiken und Chancen für das Volk. Welche das sind, erläutere ich in diesem Post.

Zuerst muss geklärt werden, was unter Überwachung verstanden wird und wozu diese dient. Bei Überwachung geht es um das Ausspionieren der Handlungen und Kommunikation von einer oder mehreren Personen. Dies kann dem Aufklären von Verbrechen oder anderen Zwecken dienen. Bei der Überwachung einer grossen Anzahl von Menschen spricht man von Massenüberwachung. Massenüberwachung ohne einen bestimmten Verdacht verstösst gemäss Amnesty International gegen die Menschenrechte. Überwachung sei nur gerechtfertigt, wenn ein konkreter Verdacht gegen die zu überwachenden Personen vorliegt. Dies ist bei der Überwachung einer grossen Anzahl Personen oder einer Bevölkerung in der Regel nicht gegeben. Unter der digitalen Überwachung verstehen wir die Überwachung, welche durch Medien wie Kamera und Computersysteme oder auch das Mitschneiden von Internetverkehr geschieht. Also Überwachungsformen, welche mit technischen Mitteln umgesetzt werden können. Dabei spielt in der heutigen Zeit auch künstliche Intelligenz mit maschinellem Lernen eine grosse Rolle. Damit ist es möglich, aus grossen Datensätzen vermeintliche Zusammenhänge zu identifizieren.
Es gibt beispielsweise bereits Software, welche eine Person anhand von zwei Schritten - durch die Art, wie eine Person sich bewegt sowie körperliche Merkmale - eindeutig identifizieren kann. Damit ist es möglich, jegliche Interaktion von Personen in der Öffentlichkeit zu verfolgen und nachzuvollziehen. Diese Technik soll dabei helfen, Verbrecher zu erkennen, auch wenn diese maskiert oder anderweitig unkenntlich sind.
Oft wird Massenüberwachung mit der Sicherheit im eigenen Land begründet. Gemäss Amnesty International gibt es jedoch keine Nachweise dafür, dass eine Massenüberwachung bisher zur Erhöhung der Sicherheit in einem Land geführt oder bei der Aufklärung einer Straftat massgeblich mitgeholfen hat. Dies wurde beispielsweise in einer beim PCLOB (Privacy and Civil Liberties Oversight Board) in Auftrag gegebenen Untersuchung in den USA widerlegt. Auch in Deutschland wurde eine Studie ausgeführt, welche keinen Nutzen einer Massenüberwachung feststellen konnte.
Die Überwachung von öffentlichen Räumen wie Flughäfen oder Supermärkten mit Kameras kann sich als sinnvoll erweisen, um Täter von Ladendiebstahl oder illegalem Warenschmuggel ausfindig zu machen. Indem Kreuzungen und Ampelanlagen im Strassenverkehr mit Kameras überwacht werden, kann man Unfälle besser nachvollziehen. Diese Überwachungen müssen klar gekennzeichnet werden, damit man bereits vor dem Betreten des überwachten Bereiches weiss, dass man gefilmt wird. Diese Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es notwendig ist, um den Zweck der Videoüberwachung zu erfüllen. Dies sind in der Regel 24 Stunden.
Dabei stellt sich vor allem die Frage: Sollte im Ernstfall die Privatsphäre des Einzelnen oder die Sicherheit des Volkes höher gewichtet werden? Denn im Gegensatz zu einem sozialen Netzwerk, bei welchem man sich freiwillig anmeldet und einer gewissen Überwachung zustimmt, kann man als Bürger eines Landes der staatlichen Überwachung weder widersprechen noch etwas dagegen tun. Man muss sich gezwungenermassen damit abfinden. Auch wenn heute ein Teil der Daten verschlüsselt ist, heisst das nicht, dass Überwachungsorgane damit nichts anfangen können. In der Regel gibt es zu den Daten zugehörige Metadaten. Das sind Informationen zu den versendeten Daten, wie: wann, von wem und wohin eine Nachricht geschickt wurde. Anhand dieser Informationen kann man bereits viel ableiten. Die Auswertung dieser Daten geschieht heute mit hochkomplexen Algorithmen oder KI-Systemen. Je mehr Daten man über eine Person hat, desto genauer kann man ein detailliertes Profil dieser Person anfertigen. Mit diesem Profil kann man dann beispielsweise beurteilen, wie wahrscheinlich es ist, dass eine Person eine bestimmte Straftat begeht oder begangen hat.
Vielfach glauben Leute irrtümlicherweise, dass sie nichts zu verbergen haben. Doch wären sie damit einverstanden, wenn jemand jeden Brief von ihnen liest oder sie zu Hause durch eine Überwachungskamera beobachtet würden? Vermutlich nicht. Die digitale Massenüberwachung ist jedoch genau das. Man wird ohne einen Verdacht durchgehend überwacht, um im Falle eines auffälligen Verhaltens einschreiten zu können. Auch wenn man unschuldig ist, kann es sein, dass ein System in einer alltäglichen Handlung eine Gefahr sieht und dadurch fälschlicherweise unschuldige Personen ins Visier von Strafverfolgungsbehörden geraten. Zudem weiss man nicht, was genau mit den Daten geschieht und ob diese wirklich nur zum Zweck der Strafverfolgung verwendet werden. Die Macht, welche man durch den Besitz von Daten hat, ist gross und muss gut vor unbefugten Zugriffen, beispielsweise durch Cyberangriffe, geschützt werden. Je mehr Daten gespeichert werden, desto lukrativer ist der Angriff einer solchen Datensammlung. Wenn Hacker an persönliche Daten einer Bevölkerung gelangen, öffnet dies zahlreiche Tore für kriminelle Machenschaften wie Identitätsdiebstahl oder den Verkauf von Daten. Schlussendlich ist auch hier, wie in jedem Geschäftsfeld, das Ziel, möglichst viel Geld zu verdienen. Dabei werden auch Schäden an Privatpersonen und Unternehmen hingenommen. Daten werden oft als
«das Öl des 21. Jahrhunderts»
(Zitat von Meglena Kuneva) bezeichnet, beispielsweise im Titel des Buches «Daten - das Öl des 21. Jahrhunderts?» von Malte Spitz. Das Zitat soll helfen, den Wert von Daten in Relation zu setzen. (Haveloh, 2024)
Wenn man weiss, dass man überwacht wird, kann dies auch einen Einfluss auf die Meinungsfreiheit haben. Auch wenn man dies zuerst nicht denkt, fühlt man sich unbewusst eingeschränkt und traut sich nicht, die eigene Meinung kundzutun, da man Angst vor möglichen Konsequenzen hat. In Ländern mit eingeschränkter Meinungsfreiheit kann eine durchgängige Überwachung auch dazu führen, dass man festgenommen wird, wenn man beispielsweise einem Freund in vertraulicher Umgebung einen Witz über die ungeliebte Regierung erzählt. Solche Massnahmen führen dazu, dass man im Zweifelsfall seine Meinung eher für sich behält. Neben der reinen Überwachung können Staaten die Informationen im Internet auch gezielt lenken, um nur Inhalte zu zeigen, welche der Meinung der Regierung entsprechen. Dies wird auch als Zensur bezeichnet. In Ländern wie China sind beispielsweise eine Vielzahl westlicher Medien und Zugriffe auf soziale Netzwerke wie Instagram oder YouTube gesperrt. Als Alternative existieren eigene soziale Medien, welche durch die chinesische Regierung gesteuert werden können.
In der Schweiz gilt das sogenannte Fernmeldegeheimnis, welches im Artikel 13 der Bundesverfassung verankert ist. Darin ist enthalten, dass jede Person Anspruch auf die Achtung der Privatsphäre und des Fernmeldeverkehrs sowie den Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten hat. Das bedeutet, jede Person hat das Recht, persönliche Kommunikation durchzuführen, ohne dabei beobachtet zu werden. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, welche dazu führen können, dass eine Überwachung durchgeführt werden darf. Das ist beispielsweise der Fall, wenn dies durch eine Schweizer Strafverfolgungsbehörde zur Aufklärung einer schweren Straftat angeordnet oder zur Fahndung einer verurteilten Person durchgeführt wird. Die Überwachung wird durch den «Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr ÜPF» durchgeführt. Dabei gibt es verschiedene Arten der Überwachung, welche angeordnet werden können. Diese reichen von einfachen Auskünften zu Personendaten über die rückwirkende Überwachung mittels vorgängig gespeicherten Daten bis hin zur Echtzeitüberwachung, bei welcher der postalische Nachrichtenverkehr untersucht und Fernmeldeverkehr wie Telefonie während der Übermittlung mitgehört wird. Damit erhofft man sich Informationen zur Aufklärung von Straftaten zu erhalten. Am meisten wurde im Jahr 2023 die einfache Auskunft von Personendaten (beispielsweise die auf eine Person registrierte Telefonnummer) angeordnet, nämlich in 419’067 Fällen. Andere Massnahmen wurden seltener angewandt, beispielsweise die rückwirkende Überwachung, welche «nur» 4957-mal oder die Echtzeitüberwachung 1244-mal angefordert wurde. Mit 37 Fällen im Jahr 2023 ist die Fahndung nach verurteilten Personen die am seltensten angeordnete Überwachungsmassnahme in der Schweiz. (ÜPF, 2024)
Gemäss Artikel 10 des BÜPF hat die von der Überwachung betroffene Person das Recht, nach der Überwachung Einsicht in die gesammelten Daten zu erhalten. Zudem wird man nachträglich über den Grund, die Art und die Dauer der Überwachung in Kenntnis gesetzt. Zur Aufklärung einer Straftat kann sich die Überwachung einer spezifischen Person also auch als Chance erweisen. Was als «schwere Straftat» gilt und somit überwacht wird, ist jedoch nicht einheitlich definiert.
Folgende Grafik, dessen Daten von der der Statistik-Website des ÜPF abgerufen wurden, zeigt, welche Delikte im Jahr 2023 die Überwachungsmassnahmen ausgelöst haben:

Die häufigsten Gründe für eine Überwachung im Jahr 2023 waren demnach Vermögensdelikte und Zuwiderhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz.
In der Schweiz wird zudem die sogenannte Vorratsdatenspeicherung umgesetzt. Dies bedeutet, dass Anbieter von Post- und Fernmeldeverkehrsdienstleistungen verpflichtet sind, Informationen zur Kommunikation ihrer Kunden zu speichern. Bei einem Telefonat über das Mobilfunknetz handelt es sich um Daten wie die eigene Rufnummer sowie die angerufene Rufnummer, die Dauer und der Zeitpunkt, zu welchem dieses Telefonat stattgefunden hat, sowie mit welchen Mobilfunkantennen die Person zu diesem Zeitpunkt verbunden war. Diese Daten müssen von den Mobilfunkanbietern für sechs Monate gespeichert und dem ÜPF zur Verfügung gestellt werden. Ausserdem müssen die Anbieter von Fernmeldedienstleistungen Randdaten zu den besuchten Webseiten sowie der Zeitpunkt deren Besuches aufzeichnen. Das ÜPF kann von den Anbietern verlangen, dass von ihnen hinzugefügte Verschlüsselungen entfernt/aufgehoben werden, damit die Daten gelesen werden können. Dieses Konzept nennt man Vorratsdatenspeicherung, da Daten unabhängig von einem Verdacht auf Vorrat gespeichert werden, damit diese im Fall eines späteren Interesses vorhanden sind. Es handelt sich demnach um eine Art der Massenüberwachung. Dieses Vorgehen wird von Organisationen wie «Amnesty International» oder dem Verein «Digitale Gesellschaft» kritisiert. Es wurden bereits Beschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung in der Schweiz beim Bundesgericht sowie vor dem «Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte» (kurz EGMR) eingereicht. Die Beschwerden wurden vom Bundesgericht abgelehnt und mit der Sicherheit der Allgemeinheit begründet, was, wie wir bereits wissen, keinen nennenswerten Effekt zur Aufklärung von Straftaten beiträgt. Der EGMR hat die Schweiz 2023 dazu eingeladen, eine Stellungnahme einzureichen. Wie es dort weitergeht, wird sich zeigen. (Walter, 2024)
Ähnliche Vorratsdatenspeicherung gibt es auch in anderen Ländern. In vielen anderen europäischen Ländern wurde die Vorratsdatenspeicherung jedoch nach gerichtlichen Urteilen aufgehoben und wird seither nicht mehr weiter praktiziert. Es handelt sich um Länder wie Deutschland, welche seit 2010 oder Österreich seit 2014 keine Vorratsdatenspeicherung mehr durchführen. Im Jahr 2014 wurde die «Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung» der EU aufgehoben, welche als Grundlage für Vorratsdatenspeicherung in EU-Mitgliedstaaten galt. (Amnesty International, 2024)
Zusammengefasst kann man also sagen, die Überwachung einer gesamten Bevölkerung ist ein übermässiger Eingriff in die Privatsphäre, welcher mit Risiken verbunden ist und oft keinen Mehrwert bietet, weshalb sie vermieden werden sollte. Die gezielte Überwachung bestimmter Orte, wie Supermärkte oder Flughäfen, kann hingegen sinnvoll sein.
Quellen
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Amnesty International Fragen und Antworten zum Thema Überwachung [Online] // Amnesty International. - 27. 10 2024. - https://www.amnesty.ch/de/themen/ueberwachung/dok/2015/fragen-und-antworten-zum-thema-ueberwachung
BÜPF Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs [Online] // Fedlex. - 02. 11 2024. - https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2018/31/de
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